Warenkorb
Dein Warenkorb ist noch leer.
Uhren entdecken →Deine gesetzlichen Rechte
Bei Mängeln bestehen gesetzliche Rechte gegenüber uns als Verkäufer. Eine freiwillige Herstellergarantie ersetzt diese Rechte nicht. Die amtliche EU-Mitteilung erläutert die Grundlagen.
Bei ausdrücklich als gebraucht angebotenen Waren wird eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf zwölf Monate nur gesondert vereinbart. Ohne wirksame gesonderte Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fristen. Neue Ware ist von dieser Verkürzung ausgenommen.
Gesetzliche Gewährleistung in der EU erläutert ↗